AKS Herford Veranstaltungstechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende oder diese ergänzende, allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Firma AKS Veranstaltungstechnik diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sämtliche von unseren Geschäftsbedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn min. eine weitere Person anwesend ist.

  2. Ein Auftrag gilt solange als erteilt wenn er nicht schriftlich gekündigt wird. Zahlungsfälligkeiten aus einem Auftrag ergeben sich wie folgt: Auftragskündigung bis 3 Wochen vor Veranstaltungen 0 % der Angebotssumme. Auftragskündigung bis 1 Woche vor Veranstaltung 50 % der Angebotssumme. Auftragskündigung unter 1 Woche oder gar nicht 100 % der Angebotssumme.

  3. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Hiddenhausen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen gültigen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er eine von diesem unterzeichnete Vollmacht vorlegen. Die Rücklieferung der gemieteten Geräte hat nur durch Übergabe an unsere Mitarbeiter in unserem Unternehmen zu erfolgen.

  4. Bei der Übergabe der Geräte unterzeichnet der Abholer einen Lieferschein oder Mietvertrag. Mit seiner Unterschrift erkennt der Abholer für den Kunden verbindlich an, dass sich die Geräte in einwandfreiem Zustand befinden. Außerdem erkennt er mit seiner Unterschrift für den Kunden ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  5. Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden Miettag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Miettag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der sich hieraus pro Tag der Mietdauer ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

  6. Sollten vom Kunden zu erbringende Gegebenheiten nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen befreit. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

  7. Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder belasten, sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch oder schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (z.B. Pfändung).

  8. Der Kunde hat die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Veränderungen an den Mietgegenständen sind dem Kunden untersagt. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, sind wir davon sofort in Kenntnis zu setzen, um für Ersatz sorgen zu können. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.

    In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Mietgegenstände nach der Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort schriftlich anzuzeigen.

  9. Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie oben genannt. Das heißt, wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und in der Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

  10. Die Gefahr des Untergangs, Verlustes und des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Er sichert uns zu, die gemieteten Geräte in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigungen und ähnliches in Höhe des Neuwerts der Mietgegenstände. Die Geräte sind nicht versichert; der Mieter bzw. Vertragspartner trägt die volle Verantwortung und hat ggf. für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

  12. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hiddenhausen. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Herford bzw. das Landgericht Bielefeld vereinbart, sofern der Mieter bzw. Vertragspartner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch bei allen Wechsel-, Scheck- und sonstigen Urkundsprozessen, die mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehen. Die Firma AKS kann auch am Hauptsitz des Mieters bzw. Vertragspartners klagen.